Mietanfrage

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Mietanfrage

Erläuterungen zur Mietanfrage

Allgemeines

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Wohnungen.

Bei den meisten Standorten ist die Nachfrage nach unseren Wohnungen sehr groß. Ihre Angaben in der Mietanfrage helfen uns, eine Vorauswahl zu treffen, um unnötige Besichtigungstermine zu vermeiden. Ein Rechtsanspruch auf Vergabe einer Wohnung entsteht erst mit Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages.

Nach Eingang Ihrer Mietanfrage online erhalten Sie eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Nach welchen Kriterien werden die Wohnungen vergeben?

Über die Vergabe einer Wohnung entscheidet ein interner Vergabeausschuss, der aus mindestens 3 Personen besteht. Dabei hat nicht das Datum der Mietanfrage Vorrang, sondern vielmehr die angemessene und bedarfsgerechte Belegung sowie soziale Aspekte. Das Ziel ist ein langfristiges, nachhaltiges Mietverhältnis mit einem zufriedenen Mieter.

Wie lange gilt meine Mietanfrage?

Ihre Mietanfrage wird maximal 12 Monate vorgemerkt. Falls dann noch Bedarf besteht, stellen Sie bitte eine neue Mietanfrage.

Erst wenn ein Vertragsabschluss bevorsteht, ist folgendes notwendig:

  • Beitritt als Genossenschaftsmitglied mit insges. 465,- € Geschäftsguthaben (Rückzahlung erfolgt nach Beendigung der Mitgliedschaft);
  • Kaution über 3 Netto-Monatsmieten;
  • Vorlage von Nachweisen, aus denen sich Ihr verfügbares Einkommen ergibt.

Mietanfrage in Papierform

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    *Pflichtfeld

    Wo möchten Sie wohnen?* (Mehrfachauswahl möglich)

    Landkreis Rosenheim: RosenheimNeubeuernWasserburgAmerangPrien a. Ch.

    Landkreis Ebersberg: EbersbergGrafingVaterstetten

    Landkreis Mühldorf/Inn: Haag i. OBAschau/InnKraiburg/Inn

    Landkreis Erding: Sankt Wolfgang

    Anzahl der im Haushalt lebenden Personen*

    Davon Kinder (Bitte nur ausfüllen, wenn zutreffend!)

    Was für eine Wohnung suchen Sie? (Mehrfachauswahl möglich)

    1-Zimmer, Küche, Bad2-Zimmer, Küche, Bad3-Zimmer, Küche, Bad4-Zimmer, Küche, Bad

    Warmmiete maximal*

    Haushaltseinkommen insgesamt* (von allen im Haushalt lebenden Personen, einschließlich Kindergeld u. sonstige Einnahmen, netto, monatlich, Angaben bitte ohne Kommastellen)

    Halten Sie Haustiere? (ausgenommen Kleintiere)

    NeinJa

    Wenn ja, welche?

    Bemerkungen / Sonstiges

    Grund für die Wohnungsbewerbung?

    Persönliche Daten

    1. Bewerber

    Anrede*

    Vorname*

    Nachname*

    Straße / Hausnummer*

    PLZ / Ort*

    Geburtsdatum*

    Tag, Monat, Jahr

    E-Mail Adresse*

    Telefon*

    Sonstiges

    Beruf / Stellung*

    Arbeitgeber*

    2. Bewerber z.B. (Ehe-)Partner

    Anrede

    Vorname

    Nachname

    Straße / Hausnummer

    PLZ / Ort

    Geburtsdatum

    Tag, Monat, Jahr

    Beruf / Stellung

    Arbeitgeber

    Bemerkungen / Sonstiges

    SCHUFA-Hinweis zu Mietanträgen - bitte klicken

    Die GWGeG übermittelt zum Zwecke der Kreditwürdigkeitsprüfung des Mietinteressenten vor Abschluss des Mietvertrages im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung dieses Mietverhältnisses sowie Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

    Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der GWGeG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

    Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

    SCHUFA-Information

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    1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

    SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Tel.: +49 (0) 6 11-92 78 0
    Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per E-Mail unter datenschutz@schufa.de erreichbar.

    2. Datenverarbeitung durch die SCHUFA

    2.1 Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen, die von der SCHUFA oder einem Dritten verfolgt werden

    Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten, um berechtigten Empfängern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen und juristischen Personen zu geben. Hierzu werden auch Scorewerte errechnet und übermittelt. Sie stellt die Informationen nur dann zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Eingehung von Geschäften mit finanziellem Ausfallrisiko gegeben. Die Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Bewahrung der Empfänger vor Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu bewahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Betrugsprävention, Seriositätsprüfung, Geldwäscheprävention, Identitäts- und Altersprüfung, Anschriftenermittlung, Kundenbetreuung oder Risikosteuerung sowie der Tarifierung oder Konditionierung. Über etwaige Änderungen der Zwecke der Datenverarbeitung wird die SCHUFA gemäß Art. 14 Abs. 4 DS-GVO informieren.

    2.2 Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung

    Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

    2.3 Herkunft der Daten

    Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern. Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasingunternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1 genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus dem (Versand-)Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-, Energieversorgungs-, Telekommunikations-, Versicherungs-, oder Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, Insolvenzbekanntmachungen).

    2.4 Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden (Personendaten, Zahlungsverhalten und Vertragstreue)

    • Personendaten, z.B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften

    • Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes (z.B. Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, Basiskonten)

    • Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung

    • Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigen betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder Bonitätstäuschungen

    • Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen

    • Scorewerte

    2.5 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

    Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

    2.6 Dauer der Datenspeicherung

    Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit.
    Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Erforderlichkeit. Für eine Prüfung der Erforderlichkeit der weiteren Speicherung bzw. die Löschung personenbezogener Daten hat die SCHUFA Regelfristen festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre taggenau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z.B. gelöscht:

    • Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten taggenau

    • Informationen über störungsfreie Vertragsdaten über Konten, die ohne die damit begründete Forderung dokumentiert werden (z. B. Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten oder Energiekonten), Informationen über Verträge, bei denen die Evidenzprüfung gesetzlich vorgesehen ist (z.B. Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) sowie Bürgschaften und Handelskonten, die kreditorisch geführt werden, unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung.

    • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte nach drei Jahren taggenau, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird.

    • Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen.

    • Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung taggenau nach drei Jahren

    • Personenbezogene Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende Speicherung erforderlich ist.

    3. Betroffenenrechte

    Jede betroffene Person hat gegenüber der SCHUFA das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO. Die SCHUFA hat für Anliegen von betroffenen Personen ein Privatkunden ServiceCenter eingerichtet, das schriftlich unter SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, telefonisch unter +49 (0) 6 11-92 78 0 und über ein Internet-Formular unter www.schufa.de erreichbar ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die SCHUFA zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Datenschutzbeauftragten, zu wenden. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden.

    Nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen,
    die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, widersprochen werden.
    Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist zu richten an
    SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln.

    4. Profilbildung (Scoring)

    Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als „logistische Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten.
    Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Art. 9 DS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DS-GVO, also z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Art. 15 DS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung.
    Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag - verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen.
    Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter www.scoring-wissen.de erhältlich.

    Ich akzeptiere den Schufa-Hinweis*

    ja

    Mir/uns ist bewusst, dass meine/unsere personenbezogenen Daten durch die GWG Wasserburg gem. Art. 6 DS-GVO genutzt und automatisiert verarbeitet werden dürfen. Die GWG Wasserburg nutzt die Daten nur zum Zweck der Wohnungsvermittlung und gegebenenfalls zur Erfüllung eines sich daraus ergebenden Vertragsverhältnisses. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur soweit dies aufgrund spezieller Rechtsvorschriften notwendig ist. Weitere Informationspflichten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt gemäß EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in unserer Datenschutzerklärung oder sehen dieses in unseren Geschäftsräumen ein.

    ja

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